ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Tanzhaus-Dortmund GmbH (Stand 2023)

§1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen von Mitgliedern bei der Tanzhaus-Dortmund GmbH, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die Aufgrund eines bei der Tanzhaus-Dortmund GmbH gebuchten Kurses zur Teilnahme des angeschlossenen Tanzunterrichtest berechtigt sind.

§2. Anmeldung und Kursbeginn

Durch das Absenden des Online-Formulars oder eines Anmeldeformulars gibt das Mitglied einen Antrag auf Teilnahme an den Kursen der Tanzhaus-Dortmund GmbH ab. Dieser Antrag ist ein bindendes und damit kostenpflichtiges Angebot an die Tanzhaus-Dortmund GmbH und wird mit der Bestätigung der Tanzhaus-Dortmund GmbH angenommen. Vertragsbeginn ist die erste Unterrichtsstunde.

§3. Laufzeit und Abmeldung

Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Vertragsvariante. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird automatisch um jeweils einen Monat verlängert, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Ende der vereinbarten Laufzeit eine schriftliche Kündigung erfolgt. Die Abmeldung ist an die Tanzhaus-Dortmund GmbH, Rosemeyerstraße 2-4, 44139 Dortmund schriftlich oder per E-Mail an [email protected] zu richten. Erst wenn eine Abmeldung per E-Mail oder Brief durch unser Büro bestätigt wird, ist die Abmeldung gültig. Bitte vergewissern Sie sich deshalb, dass Ihre Kündigung auch bei uns angekommen ist.

§4. Erneute Anmeldung

Nach einer Kündigung und erneuter Anmeldung innerhalb von 6 Monaten, wird eine Wiederaufnahmegebühr von zwei Monatsbeiträgen erhoben.

§5. Tarife

Mit einer Anmeldung zu den Basic Tarifen ist das Mitglied je nach Preisstufe und/oder vereinbarten Vertragsvariante an einer, an zwei, an drei oder an vier Teilnahmen pro Woche berechtigt. Mit der Anmeldung zu Urban Flat Tarif, schließt das Mitglied die Teilnahme an allen 60 Minuten Kursen ab. Mit der Anmeldung zum Classic Flat Tarif, schließt das Mitglied die Teilnahme an allen 90 Minuten Kursen ab. Mit der Anmeldung zum Professional Flat Tarif, schließt das Mitglied die Teilnahme an allen 60 und 90 Minuten Kursen ab.

§6. Kursbeitrag

Der monatliche Kursbeitrag basiert auf dem Jahreshonorar und stellt 1/12 der entsprechenden Rate dar. In einem Kalenderjahr werden mindestens 37 Unterrichtsstunden pro Kurs angeboten.

Die Kursgebühren werden jeweils mit dem ersten Tag des Kursmonats fällig. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Kursbeiträge. Der Kursbeitrag für den ersten Kursmonat wird nach Kursanmeldung zusammen mit der Anmeldegebühr am Tag des ersten Kurstermins fällig und wird mittels SEPALastschrift eingezogen. Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzhaus-Dortmund GmbH berechtigt, die Anmeldung zu dem Kurs außerordentlich abzumelden. In diesem Falle ist die Tanzhaus-Dortmund GmbH berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

§7. Ferien

An gesetzlichen Feiertagen sowie Rosenmontag und während der Schulferien von Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei dem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule garantiert 37 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr. Nach den Schulferien beginnt der Unterricht mit dem jeweiligen Schulanfang.

§8. Membercard u. Anmeldegebühr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Kunden eine persönliche Mitgliedskarte, die »MemberCard«. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwahrung der MemberCard. Einen Verlust der MemberCard hat der Kunde unverzüglich im Büro der Tanzhaus-Dortmund GmbH zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Mitgliedskarte gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Für die Bearbeitung der Anmeldung wird eine Gebühr i.H.v. 15,- EUR am Tag des ersten Kurstermins fällig. Die MemberCard dient zur statistischen Erfassung der Kursbelegung und zur Identifikation, um sicherzustellen, dass die Karte nur von berechtigten Personen genutzt wird. Zur Identifikation wird am ersten Tag ein Foto vom Kunden gemacht und im System hinterlegt. Auf der MemberCard sind keine personenbezogenen Daten gespeichert.

§9. Kursprogramm und -angebot

Das Kursprogramm ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei geringer Kursbelegung behält sich die Tanzhaus-Dortmund GmbH vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen.Die Tanzhaus-Dortmund GmbH behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit die Räumlichkeiten sowie die Dozenten zu ändern. Eine Erstattung des Kursbeitrags erfolgt nicht.

§10. Ausfall durch höhere Gewalt (Unwetter, Pandemie, Katastrophenfall)

Das Mitglied verzichtet auf Ersatzansprüche bei dem Ausfall der Unterrichtsstunden in Fällen von höherer Gewalt. Diese schließen schwere Unwetter, Pandemien und Katastrophenfälle ein.

§11. Minderjährige

Mitglieder Der gesetzliche Vertreter, der im Namen des minderjährigen Kunden den Vertrag abschließt, erklärt sein Einverständnis, dass die Tanzschule keinerlei Aufsicht über den Minderjährigen ausübt; dies gilt insbesondere für das Verhalten unmittelbar vor Beginn oder nach Ende des Tanzkurses und außerhalb des Tanzsaales. Der gesetzliche Vertreter übernimmt verschuldensunabhängig die persönliche Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten, Forderungen und Ansprüche des Minderjährigen. Der gesetzliche Vertreter hat die Tanzschule hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche auf Grund einer Verletzung der Aufsichtspflicht, die vom Minderjährigen geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.

§12. Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Die Tanzhaus-Dortmund GmbH ist berechtigt, die monatlichen Pauschalpreise anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10% innerhalb eines Vertragsjahres, so sind Sie berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen diesen Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen. Ändert sich während der Vertragslaufzeit das Alter und damit die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Beitragsgruppe, ist die Tanzhaus-Dortmund GmbH berechtigt, den Beitrag ohne gesonderte Genehmigung anzupassen.

§13. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung

Die Mitarbeiter der Tanzhaus-Dortmund GmbH sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Tanzhaus-Dortmund GmbH und insbesondere die Regeln der in den Räumen aushängenden Hausordnung durchzusetzen, soweit dies erforderlich ist.

§14. Film- und Fotoaufnahmen

In der Tanzschule werden in einigen Fällen Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken getätigt. Hiermit gestattet der Teilnehmer, dass getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit ohne Namensnennung verwertet werden dürfen. Andernfalls muss der Teilnehmer die Information an den Fotografen/das Filmteam mitteilen. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- und Fotorechte in den Besitz der Tanzschule übergehen.

§15. Haftung

Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Tanzhaus-Dortmund GmbH erfolgen auf eigene Gefahr. Die Tanzhaus-Dortmund GmbH haftet nur für Schäden, soweit ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Tanzhaus-Dortmund GmbH haftet ebenfalls nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.

§16. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Tanzhaus-Dortmund GmbH ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzhaus-Dortmund GmbH zumutbar ist. Die Tanzhaus-Dortmund GmbH wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Der Kunde kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Tanzhaus-Dortmund GmbH, Rosemeyerstr. 2-4, 44139 Dortmund widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzhaus-Dortmund GmbH den Mitgliedern in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

§17. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.